ENTSORGUNG
unter Tage

Die Kali- und Salzbranche ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Entsorgungswirtschaft.

Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Dabei unterscheidet das KrWG zwischen Abfall zur Verwertung und Abfall zur Beseitigung.

So fallen bei industriellen Prozessen auch Abfälle an, für die aus unterschiedlichen (Umweltschutz-) Gründen keine oberirdische Entsorgungsmöglichkeit zur Verfügung steht (z.B. Rauchgasreinigungsrückstände und Filterstäube aus Müllverbrennungsanlagen).

Die betreffenden Abfälle können in untertägigen Hohlräumen, die beim Abbau von Kali und Salz entstehen, langzeitsicher verwertet oder beseitigt werden. Bei einer untertägigen Verwertung werden die vorhandenen Hohlräume in Bergwerken mit diesen Rückständen verfüllt und damit langzeitsicher gesichert. Bei einer Beseitigung unter Tage wiederum werden die Rückstände sicher und nachsorgefrei deponiert.

Diese Entsorgungsmöglichkeiten sind in Deutschland seit vielen Jahren eine anerkannte und bewährte Praxis. Sie erfolgen nach den einschlägigen berg-, umwelt- und abfallrechtlichen Regelungen, die eine sichere und fachgerechte Entsorgung gewährleisten.

Die Entsorgung von Abfällen unter Tage dient hierbei nicht nur dem Umweltschutz, sondern erfüllt auch die wichtige bergbauliche Aufgabe, Hohlräume durch Verfüllung zu sichern (untertägiger Versatz). Insoweit leistet die untertägige Verwertung und Beseitigung nicht nur einen bedeutenden Beitrag für die Abfallwirtschaft, sondern zugleich auch für die Rohstoffwirtschaft. Weitere Information zu diesem Thema finden Sie in unserem Faltblatt „Abfälle sind keine Zufälle“, das Ihnen zum Download in unserem Medienshop zur Verfügung steht.

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